AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Timm & Co. – Inhaber Malte Timm
Osterholzer Dorfstraße 71E, 28325 Bremen
E-Mail: info@timm-umzuege.de | Website: www.timmundco.de
Stand: 31.08.2025
Inhaltsverzeichnis
- Geltungsbereich, Begriffe
- Vertragsschluss, Laufzeit
- Leistungsbild je Bereich (inkl. Sonderabfall-Risiken)
- Termine, Zugang, Betriebsstörungen
- Preise, Kalkulation, Nachträge
- Mitwirkungspflichten des Kunden
- Abfallrecht (KrWG/GewAbfV/AVV/NachwV)
- Probenahme, Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsschutz
- Container-, Transport- & Stellregeln
- Abnahme, Mängel, Nacherfüllung
- Zahlungsbedingungen, Sicherheiten
- Haftung (allgemein) & besondere Umzugs-Haftung
- Widerrufsrecht (Verbraucher)
- Stornierung/Terminverschiebung
- Bild-/Videoaufnahmen, Referenzen
- Datenschutz, Vertraulichkeit
- Compliance, Verbote
- Schlüsselverwaltung & Objektsicherung
- Sonstiges
- Anlagen (AVV-Orientierung, HVZ, Hochdruck, Einwilligung, Storno)
- Glossar
1. Geltungsbereich, Begriffe
1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Verträge, Angebote und Leistungen von Timm & Co. gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB) – unabhängig vom Kommunikationsweg (persönlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, über Website/Shop/Plattform).
1.2 Erfasst sind insbesondere: Umzüge/Transporte/Einlagerung, Entrümpelungen/Haushalts- & Geschäftsauflösungen, Rückbau/Demontage, Entsorgung & Arbeiten in kontaminierten Bereichen (TRGS), Grund-/Sonderreinigung (inkl. Tatort/Schädlinge über Fachfirmen), Garten-/Landschaftspflege, Hochdruckreinigung, Renovierungen (Schönheitsreparaturen) in Kooperation, Raumausstattung/Homestaging, Immobilienvermarktung über Partner (§ 34c GewO), Schlüssel- & Übergabeservices (ohne Hausmeisterdienst).
1.3 Abweichende AGB des Kunden gelten nicht, es sei denn, Timm & Co. stimmt schriftlich zu. Individuelle schriftliche Abreden gehen diesen AGB vor.
1.4 Rechtsgrundlagen u. a.: BGB, HGB (insb. §§ 451 ff. für Umzug), Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), LAGA-Merkblätter, Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV), Nachweisverordnung (NachwV), Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS, insb. 519/521/524), ArbSchG, DGUV-Regelwerk, ADR.
2. Vertragsschluss, Laufzeit
2.1 Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung von Timm & Co. oder durch Leistungsausführung zustande.
2.2 Leistungs-/Mengengerüste basieren auf Besichtigung/Unterlagen/Fotos. Abweichungen vor Ort führen nach Anzeige an den Kunden zu Nachträgen (siehe Ziff. 5).
2.3 Teilleistungen sind zulässig. Teilstornierungen bedürfen der Schriftform.
3. Leistungsbild je Bereich (inkl. Sonderabfall-Risiken)
3.1 Umzüge, Transporte, Einlagerung
Leistungsinhalt: Tragen, Transport, Standard-Demontage/Montage, Verpackung nach Vereinbarung, Schutzmaterial, ggf. Einlagerung.
Ausschlüsse/Optionen: Spezialmontagen (Küche/Glas/Stein/Antiquitäten), Elektro-/Sanitäranschlüsse, Tresore/PIANOs > vereinbarte Gewichte, Außenaufzug, Halteverbotszone (HVZ).
Gefahrgut/Sonderabfall: Keine Mitnahme gefährlicher Stoffe/ADR-Güter ohne vorherige Anzeige. Entsteht vor Ort Sonderabfall (z. B. defekte Li-Akkus AVV 16 06 05*, Altöl 13-Kap.), erfolgt Sicherung/Entsorgung gegen Zuschlag.
Spezialhaftung: Es gelten HGB §§ 451 ff. (Haushaltsumzug). Haftung gesetzlich begrenzt (derzeit 620 €/m³ Umzugsgut). Wertdeklaration/Transportversicherung optional.
3.2 Entrümpelungen, Haushalts- & Geschäftsauflösungen
Leistungsinhalt: Sichtung, Sortierung, Ausräumen, Abtransport, Verwertung/Entsorgung, besenreine Übergabe, Dokumentation.
Sonderabfall-Trigger (Auszug): Asbesthaltige Baustoffe AVV 17 06 01*, alte KMF 17 06 03*, Teer/PAK-Beläge 17 03 03*, Altfarben/Harze/Lösemittel 08-Kap., EE-Schrott mit gefährlichen Bestandteilen 16 02 13*, Leuchtstofflampen 20 01 21*, Druckgasbehälter 15 01 11*, Chemikalien 20 01 29*, Spritzen/biologische Risiken 18-Kap.
Vorgehen bei Verdacht: Arbeit stoppen, Absperren, fachkundige Probenahme/Labor, Mehrkosten/Fristen gem. Ziff. 5/8.
3.3 Rückbau & Demontage (nicht statisch tragend)
Leistungsinhalt: Selektiver Rückbau nichttragender Bauteile, Ausbau Boden/Wand/Decke, Sanitärkeramik-Ausbau ohne Leitungsarbeiten.
Ausschlüsse: TRGS-519-pflichtige Asbestarbeiten ohne Zulassung, statikrelevante Eingriffe, tragende Bauteile, Gefahrstoffe ohne Schutzkonzept.
Sonderabfall-Trigger: Asbest 17 06 01*, KMF alt 17 06 03*, PCP/PCB/PAK/Teer/Öl 17/13/17 09 03*.
3.4 Arbeiten in kontaminierten Bereichen (TRGS)
Leistungsinhalt: Maßnahmen nach Gefährdungsbeurteilung (Abschottung, Unterdruck/Absaugung, staubarm, Verpackung/BigBags, Kennzeichnung, Reinigung).
Zulassung/Partner: Tätigkeiten mit besonderer Sachkunde (z. B. TRGS 519 Asbest) ausschließlich durch zugelassene Fachfirmen; Timm & Co. koordiniert.
Nachweise: Wiegescheine, Übernahme-/Begleitscheine (NachwV/ZKS), AVV-Deklaration, Übergabe an zugelassene Entsorger.
3.5 Grund-/Sonderreinigungen; Tatort/Schädlingsbekämpfung
Leistungsinhalt: Grundreinigung, Geruchs-/Desinfektionsmaßnahmen (ohne Heilkunde), Tatort-/Leichenfundortreinigung über zertifizierte Partner, Schädlingsbekämpfung nur staatlich geprüfte Betriebe.
Sonderabfall: kontaminierte Wischtücher/PSA 15 02 02*, Bioabfälle mit Gefahrstoffbezug 18-Kap.
Ausschluss: Medizinische Leistungen, Gutachten i. S. d. IfSG.
3.6 Garten- & Landschaftspflege; Baumarbeiten
Leistungsinhalt: Pflege/Rodung nach Auftrag, Schnitt-/Fällarbeiten über qualifizierte Dritte (BGV C22/AS Baum).
Artenschutz/Baumschutz: Kunde stellt Genehmigungen (Baumschutzsatzung, Brutzeiten). Nester/geschützte Arten → sofortiger Baustopp, behördliche Klärung.
Sonderabfall: Pflanzenschutzmittelreste 02/20, ölhaltige Gerätemittel 13.
3.7 Hochdruckreinigung
Risiken: Farb-/Strukturänderungen, Fugen-/Oberflächenschäden an Naturstein, Putz, Holz, Verbundsteinen möglich. Musterfläche empfohlen.
Haftungsausschluss: Keine Haftung für vorbestehende Untergrundmängel, aufsteigende Feuchte, Ausblühungen.
Sonderabfall: kontaminiertes Waschwasser/Schlämme bei PAK/Öl → Auffang/Entsorgung gegen Zuschlag.
3.8 Renovierungen (Schönheitsreparaturen) in Kooperation
Leistungsinhalt: Maler-, Spachtel-, Bodenarbeiten durch eingetragene Partner; Timm & Co. koordiniert.
Abgrenzung: Keine Planungs-/Architektenhaftung; keine Gewähr für verdeckte bauseitige Mängel (Feuchte/Schimmel/Statik).
Sonderabfall: lösemittelhaltige Stoffe 08-Kap., asbest-/PAK-Altbeschichtungen → Stopp & Konzept.
3.9 Raumausstattung & Homestaging
Ziel: Präsentation; keine Zusicherung von Verkaufs-/Mietpreisen.
Inventar: Miet-/Leihgut bleibt Eigentum der Partner/Timm & Co.; Schäden/Verlust → Ersatz nach Zeitwert.
Sonderabfall: Verpackungen mit Reststoffen 15 01 10*.
3.10 Immobilienvermarktung über Partner (§ 34c GewO)
Keine Maklertätigkeit durch Timm & Co.; reine Koordination/Vermittlung zu zugelassenen Maklern. Keine Courtageannahme; Vergütung ausschließlich nach gesonderter Vereinbarung (z. B. Organisationspauschale).
3.11 Schlüssel- & Übergabeservices
Leistungsinhalt: Terminierung, Protokoll, Schlüsselverwaltung, Dokumentation (Foto/Video, Zählerstände).
Haftung: Bei Schlüsselverlust Haftung auf erforderliche Ersatzkosten begrenzt (angemessene Schließanlage) nach Nachweis.
4. Termine, Zugang, Betriebsstörungen
Termine sind nur verbindlich, wenn schriftlich bestätigt. Höhere Gewalt/Betriebsstörungen (Wetter, Krankheit, Unfall, Liefer-/Entsorgerengpass, behördliche Auflagen, Pandemien) verlängern Fristen angemessen; Schadensersatz nur bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit. Kunde stellt freien Zugang, Strom/Wasser, Park-/HVZ-Genehmigungen.
5. Preise, Kalkulation, Nachträge
Es gelten die im Auftrag bestätigten Preise (Pauschale/Stunden/Einheiten/Container/Tonnen/Wegegeld/Standgeld). Abweichungen gegenüber der Grundlage (Volumen, Gewicht, Zusatzwege, Wartezeiten > 15 min/Anfahrt, Mehraufwand durch fehlende Mitwirkung, Gefahrenstofffunde) führen nach vorheriger Anzeige zu Nachträgen. Bei Gefahr im Verzug/gesetzlicher Pflicht darf Timm & Co. zwingende Maßnahmen auch ohne Zustimmung ergreifen.
Sonderabfall-/Gefahrstoffzuschläge: Deklaration, Verpackung (BigBag/Asbest-Säcke), Kennzeichnung, Begleit-/Nachweisverfahren, Entsorgung nach tatsächlichem Aufwand/Entsorgerpreisen zzgl. Handling/Logistik.
Wiegescheine/Entsorgungsnachweise werden auf Wunsch gegen Gebühr beigestellt. Bei Entsorger-/Deponie-, Diesel- oder Mauterhöhungen > 5 % zwischen Angebot und Ausführung ist eine angemessene Preisfortschreibung zulässig.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
Vor Ausführung schriftlich offenzulegen: Gefahren-/Schadstoffe (Asbestverdacht Putze/Spachtel/Fliesenkleber/Bitumen, KMF, PAK/Teer, PCP/PCB/Schimmel, Chemikalien, Batterien/EE-Geräte, Waffen/Munition, Medikamente, Biogefahren), Tier-/Artenschutz (Nester), Denkmalschutz; Objektdaten (Etage, Wege, Aufzug, Treppenbreite, Stellflächen, Tragfähigkeit, Laufwege, Wasser/Strom, Sperr-/Lärmzeiten); Genehmigungen (HVZ, Baumfäll-/Artenschutz-, Sondernutzung); Berechtigung zur Räumung/Entsorgung (keine Rechte Dritter); Wertsachen/Dokumente vorab entnehmen. Verstöße führen zu Baustopp, Mehrkosten, Terminverschiebung und ggf. Haftungsfreistellung.
7. Abfallrecht (KrWG/GewAbfV/AVV/NachwV)
Rollen: Kunde bleibt grundsätzlich Abfallerzeuger; Timm & Co. wird Abfallbesitzer/Sammler/Beförderer. Der Kunde bevollmächtigt Timm & Co., die AVV-Deklaration vorzunehmen und Entsorgungswege zu beauftragen.
Nachweisverfahren: Für gefährliche Abfälle (AVV mit *) gilt NachwV (elektronisch ZKS). Kunde stellt erforderliche Erzeugernummer; andernfalls organisiert Timm & Co. dies gegen Vergütung.
Deklaration: Nach bestem Wissen auf Basis Kundenangaben/Beprobung. Falschangaben des Kunden führen zur Freistellung von daraus resultierenden Kosten/Behördenmaßnahmen.
Eigentums-/Gefahrübergang: Abfälle gehen mit Übernahme auf Fahrzeug/Container in den Besitz von Timm & Co. über; Sonderfall behördliche Anordnung/Unsicherheiten: Eigentum verbleibt bis rechtskonformer Entsorgung beim Kunden.
8. Probenahme, Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsschutz
Bei Verdacht: sofortiger Stopp, Absperrung, Probenahme durch fachkundige Stelle/Labor. Bei positiver Bestätigung: Leistungsanpassung, Zeitplanverlängerung, Preisfortschreibung (Ziff. 5). Tätigkeiten nach TRGS (z. B. 519 Asbest nur durch zugelassene Fachfirmen), PSA, Schwarz-/Weiß-Trennung, Unterdruck/HEPA. Timm & Co. darf Leistungen verweigern/abbrechen, wenn Sicherheit/Compliance nicht gewährleistet ist.
9. Container-, Transport- & Stellregeln
Nur vereinbarte Stoffe/Fraktionen befüllen; Fehlbefüllung/Fremdmüll → Nachberechnung (Entsorgerpreise + Handling). Keine Überladung (Bordwand, zulässiges Gesamtgewicht). Standzeiten wie beauftragt; Überschreitung → Tagespauschale. Kunde sichert tragfähigen Untergrund; Schäden an ungeeigneten Flächen (Gehweg/Platten/Rasen) liegen im Risiko des Kunden, sofern Abstellen angeordnet/gestattet. Bußgelder/Abschleppen wegen fehlender Genehmigung/HVZ trägt der Kunde.
10. Abnahme, Mängel, Nacherfüllung
Abnahme unmittelbar nach Fertigmeldung; bei Abwesenheit gilt Leistung als abgenommen nach 5 Werktagen ohne Rüge. Offensichtliche Mängel sofort, sonst binnen 7 Kalendertagen schriftlich rügen (Verbraucherrechte bleiben unberührt). Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist; Minderung/Rücktritt erst nach zweimaligem Fehlschlag/Fristablauf.
11. Zahlungsbedingungen, Sicherheiten
Fälligkeit: 7 Tage netto ab Rechnung. Timm & Co. kann Angeld/Anzahlung (typ. 20–50 %) und Abschlagsrechnungen nach Leistungsfortschritt verlangen. Verzug: §§ 286/288 BGB; gesetzliche Zurückbehaltungsrechte an beweglichen Gütern; Einlagerung auf Kosten/Gefahr des Kunden. Aufrechnung/Zurückbehalt nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
12. Haftung (allgemein) & besondere Umzugs-Haftung
Allgemein: Haftung für Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Ausschlüsse/Begrenzungen (soweit zulässig): Dritteinwirkung, Diebstahl, Witterung, höhere Gewalt; Eigenverpackung/Eigenverladung des Kunden; vorbestehende Mängel (Feuchte, Statik, Putz, Fugen, Naturstein); Untergrundschäden bei beauftragter Abstellung; indirekte Schäden (Nutzungsausfall, entgangener Gewinn) außer bei Verletzung von Leben/Körper/Gesundheit.
Umzug: Es gelten HGB §§ 451 ff.; gesetzliche Haftung (derzeit 620 €/m³ Umzugsgut). Wertdeklaration/Transportversicherung optional. Ausschluss für Edelmetalle, Geld, Urkunden, Datenträger ohne vorherige schriftliche Anzeige.
Partnerleistungen: Timm & Co. haftet für Sorgfalt bei Auswahl/Koordination; Werk-/Gewährleistungsansprüche bestehen direkt gegen den ausführenden Fachbetrieb.
13. Widerrufsrecht (Verbraucher)
Bei Fernabsatz steht Verbrauchern ein 14-tägiges Widerrufsrecht (§§ 312g, 355 BGB) zu. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn die Leistung vor Fristende vollständig erbracht wird, nachdem der Verbraucher dem ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis vom Erlöschen bestätigt hat.
Ein Muster-Widerrufsformular stellt Timm & Co. auf Wunsch zur Verfügung.
14. Stornierung/Terminverschiebung
Storno (soweit gesetzlich zulässig) – pauschalierter Aufwendungsersatz: bis 7 Kalendertage vor Termin 25 %, bis 3 Kalendertage 50 %, < 24 Std./Einsatztag 80–100 % der Auftragssumme zzgl. Drittkosten. Nachweis geringerer Kosten bleibt vorbehalten. Einmalige Verschiebung bis 5 Werktage vor Termin kostenfrei, danach Re-Disposition nach Aufwand.
15. Bild-/Videoaufnahmen, Referenzen
Dokumentation (Foto/Video) zur Beweis-/Qualitätssicherung ist Bestandteil des Auftrags. Veröffentlichung (Website/Social Media) ausschließlich mit ausdrücklicher Einwilligung; Widerruf jederzeit mit Wirkung für die Zukunft. Personenbezogene Daten werden geschwärzt/verpixelt.
16. Datenschutz, Vertraulichkeit
Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß DSGVO/BDSG; Details in der Datenschutzerklärung der Website. Betriebs-/Geschäftsgeheimnisse des Kunden werden vertraulich behandelt.
17. Compliance, Verbote
Keine Durchführung illegaler Maßnahmen (z. B. unzulässige Entsorgung, Umgehung Nachweisverfahren, Asbestarbeiten ohne Zulassung). Bei Verdacht auf Kampfmittel/Kriegswaffen/Explosivstoffe: sofortiger Abbruch, Behördenkoordination.
18. Schlüsselverwaltung & Objektsicherung
Protokollierte Übernahme/Rückgabe. Bei Verlust Haftung auf die erforderlichen Ersatzkosten begrenzt (angemessene Schließanlage) gegen Nachweis.
19. Sonstiges
Gerichtsstand: Für Kaufleute Bremen; im Übrigen die gesetzlichen Regelungen.
Rechtswahl: ausschließlich deutsches Recht; UN-Kaufrecht ausgeschlossen.
Verbraucherstreitbeilegung: Timm & Co. ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Salvatorische Klausel: Unwirksame Bestimmungen werden durch wirksame, wirtschaftlich gleichwertige Regelungen ersetzt; die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
Maklerverbot: Timm & Co. übt keine Maklertätigkeit aus; Vermittlung ausschließlich an § 34c-Partner ohne Courtageannahme.
Anlagen
Anlage A – AVV-Orientierung (nicht abschließend)
- 17 01 07: Gemische (Beton/Ziegel/Fliesen/Keramik)
- 17 02 01/02/03: Holz/Glas/Kunststoffe
- 17 02 04*: Holz/Glas/Kunststoffe mit gefährlichen Stoffen
- 17 03 03*: Teer-/PAK-haltige Bitumengemische
- 17 04: Metalle (ggf. 17 04 09*)
- 17 05 03*: Boden/Steine mit gefährlichen Stoffen
- 17 06 01*: Isoliermaterial, das Asbest enthält
- 17 06 03*: sonstige Isoliermaterialien mit gefährlichen Stoffen (z. B. alte KMF)
- 17 06 04: Isoliermaterialien ohne gefährliche Stoffe (neue KMF)
- 17 09 03*: gemischte Bau-/Abbruchabfälle mit gefährlichen Stoffen
- 20 03 01: Gemischte Siedlungsabfälle
- 15 01 10*: Verpackungen mit Gefahrstoffresten
- 16 02 13*: Altgeräte mit gefährlichen Bestandteilen
- 20 01 21*: Leuchtstofflampen
- 16 06 01*/02/05*: Batterien/Akkus
- 13-Kapitel: ölhaltige Abfälle
Anlage B – Halteverbotszone (HVZ) & Parken
Einrichtung/Beantragung HVZ auf Wunsch durch Timm & Co. kostenpflichtig. Ohne HVZ trägt der Kunde Park-/Warte-/Mehrtrageaufwand; Bußgelder/Abschleppen bei fehlender Genehmigung zu Lasten des Kunden.
Anlage C – Hochdruckreinigung: Haftungs- & Untergrundhinweise
- Vorbestehende Untergrundschäden/Fehler (Hohllagen, minderwertige Fugen, Ausblühungen) können sichtbar werden; hierfür keine Haftung.
- Musterfläche wird empfohlen; Verzicht erfolgt auf Risiko des Kunden.
- Saug-/Ablauf für Schmutzwasser bauseits; kontaminierte Schlämme → Sonderentsorgung.
Anlage D – Einwilligung Foto/Video (Kurzform)
Ich willige ein, dass Timm & Co. Bild-/Videoaufnahmen meiner Räumlichkeiten zur Dokumentation erstellt. Eine Veröffentlichung zu Marketingzwecken erfolgt nur bei gesonderter Einwilligung. Widerruf jederzeit mit Wirkung für die Zukunft möglich.
Anlage E – Storno-Staffel (Textbaustein für Angebote)
„Storno bis 7 Tage vor Termin 25 %, bis 3 Tage 50 %, < 24 Std. 80–100 % der Auftragssumme zzgl. Drittkosten. Nachweis geringerer Kosten bleibt vorbehalten.“
Glossar (Auswahl)
AVV: Abfallverzeichnis-Verordnung; KrWG: Kreislaufwirtschaftsgesetz; GewAbfV: Gewerbeabfallverordnung; NachwV: Nachweisverordnung; TRGS: Technische Regeln für Gefahrstoffe; PAK/PCB/PCP: polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe / polychlorierte Biphenyle / Pentachlorphenol; KMF: künstliche Mineralfasern; HVZ: Halteverbotszone; ADR: Gefahrgutrecht Straße; DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung.