Allgemeine Geschäftsbedingungen

Timm & Co. – Inhaber Malte Timm, Osterholzer Dorfstraße 71 E, 28325 Bremen

Stand: 31. August 2025

1.Geltungsbereich, Begriffe

1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Verträge, Angebote und Leistungen von Timm & Co. gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB), unabhängig vom Kommunikationsweg (persönlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, über Website oder Plattform).

1.2 Erfasst sind insbesondere: Umzüge, Transporte und Einlagerung, Entrümpelungen sowie Haushalts- und Geschäftsauflösungen, Rückbau und Demontage, Entsorgung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen (TRGS), Grund- und Sonderreinigung einschließlich Tatort- und Schädlingsthemen über Fachfirmen, Garten- und Landschaftspflege, Hochdruckreinigung, Renovierungen und Schönheitsreparaturen in Kooperation, Raumausstattung und Homestaging, Immobilienvermarktung über Partner nach § 34c GewO sowie Schlüssel- und Übergabeservices ohne Hausmeisterdienst.

1.3 Abweichende AGB des Kunden gelten nicht, es sei denn, Timm & Co. stimmt schriftlich zu. Individuelle schriftliche Abreden gehen diesen AGB vor.

1.4 Rechtsgrundlagen sind unter anderem: BGB, HGB (insbesondere §§ 451 ff. für Umzüge), Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), LAGA-Merkblätter, Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV), Nachweisverordnung (NachwV), Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS, insbesondere 519, 521 und 524), ArbSchG, DGUV-Regelwerk und ADR.

2.Vertragsschluss, Laufzeit

2.1 Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung von Timm & Co. oder durch Leistungsausführung zustande.

2.2 Leistungs- und Mengengerüste basieren auf Besichtigung, Unterlagen oder Fotos. Abweichungen vor Ort führen nach Anzeige an den Kunden zu Nachträgen (siehe Ziffer 5).

2.3 Teilleistungen sind zulässig. Teilstornierungen bedürfen der Schriftform.

3.Leistungsbild je Bereich

3.1 Umzüge, Transporte, Einlagerung

Leistungsinhalt
Tragen, Transport, Standard-Demontage und -Montage, Verpackung nach Vereinbarung, Schutzmaterial, gegebenenfalls Einlagerung.
Ausschlüsse und Optionen
Spezialmontagen (Küche, Glas, Stein, Antiquitäten), Elektro- und Sanitäranschlüsse, Tresore und Klaviere oberhalb vereinbarter Gewichte, Außenaufzug, Halteverbotszone.
Gefahrgut und Sonderabfall
Keine Mitnahme gefährlicher Stoffe oder ADR-Güter ohne vorherige Anzeige. Entsteht vor Ort Sonderabfall (etwa defekte Lithium-Akkus AVV 16 06 05*, Altöl Kapitel 13), erfolgt Sicherung und Entsorgung gegen Zuschlag.
Spezialhaftung
Es gelten HGB §§ 451 ff. für den Haushaltsumzug. Die Haftung ist gesetzlich begrenzt (derzeit 620 € je Kubikmeter Umzugsgut). Wertdeklaration und Transportversicherung sind optional.

3.2 Entrümpelungen, Haushalts- und Geschäftsauflösungen

Leistungsinhalt
Sichtung, Sortierung, Ausräumen, Abtransport, Verwertung und Entsorgung, besenreine Übergabe, Dokumentation.
Sonderabfall-Trigger (Auszug)
Asbesthaltige Baustoffe AVV 17 06 01*, alte KMF 17 06 03*, Teer- und PAK-Beläge 17 03 03*, Altfarben, Harze und Lösemittel Kapitel 08, Elektroschrott mit gefährlichen Bestandteilen 16 02 13*, Leuchtstofflampen 20 01 21*, Druckgasbehälter 15 01 11*, Chemikalien 20 01 29*, Spritzen und biologische Risiken Kapitel 18.
Vorgehen bei Verdacht
Arbeit stoppen, absperren, fachkundige Probenahme und Laboranalyse. Mehrkosten und Fristen nach Ziffer 5 und 8.

3.3 Rückbau und Demontage (nicht statisch tragend)

Leistungsinhalt
Selektiver Rückbau nichttragender Bauteile, Ausbau von Boden, Wand und Decke, Ausbau von Sanitärkeramik ohne Leitungsarbeiten.
Ausschlüsse
Nach TRGS 519 pflichtige Asbestarbeiten ohne Zulassung, statikrelevante Eingriffe, tragende Bauteile, Gefahrstoffe ohne Schutzkonzept.
Sonderabfall-Trigger
Asbest 17 06 01*, alte KMF 17 06 03*, PCP, PCB, PAK, Teer und Öl nach Kapitel 17, 13 sowie 17 09 03*.

3.4 Arbeiten in kontaminierten Bereichen (TRGS)

Leistungsinhalt
Maßnahmen nach Gefährdungsbeurteilung: Abschottung, Unterdruck und Absaugung, staubarmes Arbeiten, Verpackung in BigBags, Kennzeichnung und Reinigung.
Zulassung und Partner
Tätigkeiten mit besonderer Sachkunde, etwa Asbestarbeiten nach TRGS 519, führen ausschließlich zugelassene Fachfirmen aus; Timm & Co. koordiniert.
Nachweise
Wiegescheine, Übernahme- und Begleitscheine nach NachwV und ZKS, AVV-Deklaration, Übergabe an zugelassene Entsorger.

3.5 Grund- und Sonderreinigungen, Tatort- und Schädlingsbekämpfung

Leistungsinhalt
Grundreinigung, Geruchs- und Desinfektionsmaßnahmen ohne Heilkunde, Tatort- und Leichenfundortreinigung über zertifizierte Partner, Schädlingsbekämpfung ausschließlich durch staatlich geprüfte Betriebe.
Sonderabfall
Kontaminierte Wischtücher und persönliche Schutzausrüstung 15 02 02*, Bioabfälle mit Gefahrstoffbezug Kapitel 18.
Ausschluss
Medizinische Leistungen und Gutachten im Sinne des IfSG.

3.6 Garten- und Landschaftspflege, Baumarbeiten

Leistungsinhalt
Pflege und Rodung nach Auftrag; Schnitt- und Fällarbeiten über qualifizierte Dritte nach BGV C22 und AS Baum.
Artenschutz und Baumschutz
Der Kunde stellt erforderliche Genehmigungen (Baumschutzsatzung, Brutzeiten). Bei Nestern oder geschützten Arten erfolgt ein sofortiger Baustopp mit behördlicher Klärung.
Sonderabfall
Pflanzenschutzmittelreste Kapitel 02 und 20, ölhaltige Gerätemittel Kapitel 13.

3.7 Hochdruckreinigung

Risiken
Farb- und Strukturänderungen sowie Fugen- und Oberflächenschäden an Naturstein, Putz, Holz und Verbundsteinen sind möglich. Eine Musterfläche wird empfohlen.
Haftungsausschluss
Keine Haftung für vorbestehende Untergrundmängel, aufsteigende Feuchte und Ausblühungen.
Sonderabfall
Kontaminiertes Waschwasser und Schlämme bei PAK oder Öl werden aufgefangen und gegen Zuschlag entsorgt.

3.8 Renovierungen und Schönheitsreparaturen in Kooperation

Leistungsinhalt
Maler-, Spachtel- und Bodenarbeiten durch eingetragene Partner; Timm & Co. koordiniert.
Abgrenzung
Keine Planungs- oder Architektenhaftung; keine Gewähr für verdeckte bauseitige Mängel wie Feuchte, Schimmel oder Statik.
Sonderabfall
Lösemittelhaltige Stoffe Kapitel 08, asbest- oder PAK-haltige Altbeschichtungen führen zu Stopp und Schutzkonzept.

3.9 Raumausstattung und Homestaging

Ziel
Präsentation der Immobilie; keine Zusicherung von Verkaufs- oder Mietpreisen.
Inventar
Miet- und Leihgut bleibt Eigentum der Partner beziehungsweise von Timm & Co.; Schäden und Verlust werden nach Zeitwert ersetzt.
Sonderabfall
Verpackungen mit Reststoffen 15 01 10*.

3.10 Immobilienvermarktung über Partner (§ 34c GewO)

Timm & Co. übt keine Maklertätigkeit aus. Es erfolgt ausschließlich Koordination und Vermittlung an zugelassene Makler, ohne Annahme einer Courtage. Eine Vergütung erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung, etwa als Organisationspauschale.

3.11 Schlüssel- und Übergabeservices

Leistungsinhalt
Terminierung, Protokoll, Schlüsselverwaltung, Dokumentation mit Foto oder Video und Zählerständen.
Haftung
Bei Schlüsselverlust ist die Haftung auf die erforderlichen Ersatzkosten einer angemessenen Schließanlage begrenzt, gegen Nachweis.

4.Termine, Zugang, Betriebsstörungen

Termine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Höhere Gewalt und Betriebsstörungen (Wetter, Krankheit, Unfall, Liefer- oder Entsorgerengpass, behördliche Auflagen, Pandemien) verlängern Fristen angemessen; Schadensersatz besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Kunde stellt freien Zugang, Strom und Wasser sowie Park- und Halteverbotsgenehmigungen.

5.Preise, Kalkulation, Nachträge

Es gelten die im Auftrag bestätigten Preise (Pauschale, Stunden, Einheiten, Container, Tonnen, Wegegeld, Standgeld). Abweichungen gegenüber der Kalkulationsgrundlage (Volumen, Gewicht, Zusatzwege, Wartezeiten über 15 Minuten je Anfahrt, Mehraufwand durch fehlende Mitwirkung, Gefahrstofffunde) führen nach vorheriger Anzeige zu Nachträgen. Bei Gefahr im Verzug oder gesetzlicher Pflicht darf Timm & Co. zwingende Maßnahmen auch ohne Zustimmung ergreifen.

Zuschläge für Sonderabfall und Gefahrstoffe umfassen Deklaration, Verpackung (BigBag, Asbestsäcke), Kennzeichnung, Begleit- und Nachweisverfahren sowie die Entsorgung nach tatsächlichem Aufwand und Entsorgerpreisen zuzüglich Handling und Logistik.

Wiegescheine und Entsorgungsnachweise werden auf Wunsch gegen Gebühr beigestellt. Bei Erhöhungen von Entsorger-, Deponie-, Diesel- oder Mautkosten um mehr als 5 % zwischen Angebot und Ausführung ist eine angemessene Preisfortschreibung zulässig.

6.Mitwirkungspflichten des Kunden

Vor Ausführung sind schriftlich offenzulegen:

  • Gefahren- und Schadstoffe: Asbestverdacht bei Putzen, Spachtelmassen, Fliesenklebern und Bitumen, KMF, PAK und Teer, PCP und PCB, Schimmel, Chemikalien, Batterien und Elektrogeräte, Waffen und Munition, Medikamente, Biogefahren
  • Tier- und Artenschutz sowie Denkmalschutz, insbesondere Nester
  • Objektdaten: Etage, Wege, Aufzug, Treppenbreite, Stellflächen, Tragfähigkeit, Laufwege, Wasser und Strom, Sperr- und Lärmzeiten
  • Genehmigungen: Halteverbotszone, Baumfäll- und Artenschutzgenehmigungen, Sondernutzung
  • Berechtigung zur Räumung und Entsorgung, also keine entgegenstehenden Rechte Dritter
  • Wertsachen und Dokumente sind vorab zu entnehmen

Verstöße führen zu Baustopp, Mehrkosten, Terminverschiebung und gegebenenfalls zur Haftungsfreistellung von Timm & Co.

7.Abfallrecht (KrWG, GewAbfV, AVV, NachwV)

Rollen
Der Kunde bleibt grundsätzlich Abfallerzeuger; Timm & Co. wird Abfallbesitzer, Sammler und Beförderer. Der Kunde bevollmächtigt Timm & Co., die AVV-Deklaration vorzunehmen und Entsorgungswege zu beauftragen.
Nachweisverfahren
Für gefährliche Abfälle (AVV-Schlüssel mit Sternchen) gilt die NachwV im elektronischen Verfahren über ZKS. Der Kunde stellt die erforderliche Erzeugernummer; andernfalls organisiert Timm & Co. dies gegen Vergütung.
Deklaration
Die Deklaration erfolgt nach bestem Wissen auf Basis der Kundenangaben und einer etwaigen Beprobung. Falschangaben des Kunden führen zur Freistellung von daraus resultierenden Kosten und Behördenmaßnahmen.
Eigentums- und Gefahrübergang
Abfälle gehen mit Übernahme auf Fahrzeug oder Container in den Besitz von Timm & Co. über. Bei behördlicher Anordnung oder Unsicherheiten verbleibt das Eigentum bis zur rechtskonformen Entsorgung beim Kunden.

8.Probenahme, Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsschutz

Bei Verdacht erfolgen sofortiger Stopp, Absperrung sowie Probenahme durch eine fachkundige Stelle oder ein Labor. Bei positiver Bestätigung folgen Leistungsanpassung, Verlängerung des Zeitplans und Preisfortschreibung nach Ziffer 5.

Tätigkeiten nach TRGS, etwa Asbestarbeiten nach TRGS 519, führen ausschließlich zugelassene Fachfirmen aus. Es gelten persönliche Schutzausrüstung, Schwarz-Weiß-Trennung sowie Unterdruck- und HEPA-Technik. Timm & Co. darf Leistungen verweigern oder abbrechen, wenn Sicherheit oder Compliance nicht gewährleistet sind.

9.Container-, Transport- und Stellregeln

  • Es dürfen nur die vereinbarten Stoffe und Fraktionen eingefüllt werden. Fehlbefüllung und Fremdmüll werden nach Entsorgerpreisen zuzüglich Handling nachberechnet.
  • Eine Überladung über Bordwand oder zulässiges Gesamtgewicht hinaus ist unzulässig.
  • Standzeiten gelten wie beauftragt; eine Überschreitung wird mit einer Tagespauschale berechnet.
  • Der Kunde sichert einen tragfähigen Untergrund. Schäden an ungeeigneten Flächen wie Gehweg, Platten oder Rasen liegen im Risiko des Kunden, sofern das Abstellen dort angeordnet oder gestattet wurde.
  • Bußgelder und Abschleppkosten wegen fehlender Genehmigung oder Halteverbotszone trägt der Kunde.

10.Abnahme, Mängel, Nacherfüllung

Die Abnahme erfolgt unmittelbar nach Fertigmeldung. Bei Abwesenheit gilt die Leistung nach fünf Werktagen ohne Rüge als abgenommen. Offensichtliche Mängel sind sofort, sonstige binnen sieben Kalendertagen schriftlich zu rügen; Verbraucherrechte bleiben unberührt. Die Nacherfüllung erfolgt innerhalb angemessener Frist; Minderung oder Rücktritt sind erst nach zweimaligem Fehlschlag oder Fristablauf möglich.

11.Zahlungsbedingungen, Sicherheiten

Rechnungen sind 7 Tage netto ab Rechnungsdatum fällig. Timm & Co. kann eine Anzahlung (typischerweise 20 bis 50 %) sowie Abschlagsrechnungen nach Leistungsfortschritt verlangen. Bei Verzug gelten §§ 286 und 288 BGB. Es bestehen die gesetzlichen Zurückbehaltungsrechte an beweglichen Gütern; eine Einlagerung erfolgt dann auf Kosten und Gefahr des Kunden. Aufrechnung und Zurückbehalt sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

12.Haftung

Allgemein
Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet Timm & Co. unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit besteht eine Haftung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Ausschlüsse und Begrenzungen
Soweit zulässig ausgeschlossen sind: Dritteinwirkung, Diebstahl, Witterung, höhere Gewalt, Eigenverpackung und Eigenverladung des Kunden, vorbestehende Mängel (Feuchte, Statik, Putz, Fugen, Naturstein), Untergrundschäden bei beauftragter Abstellung sowie indirekte Schäden wie Nutzungsausfall und entgangener Gewinn, außer bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Umzug
Es gelten HGB §§ 451 ff. mit der gesetzlichen Haftungsgrenze von derzeit 620 € je Kubikmeter Umzugsgut. Wertdeklaration und Transportversicherung sind optional. Für Edelmetalle, Geld, Urkunden und Datenträger besteht ohne vorherige schriftliche Anzeige ein Haftungsausschluss.
Partnerleistungen
Timm & Co. haftet für die Sorgfalt bei Auswahl und Koordination. Werk- und Gewährleistungsansprüche bestehen unmittelbar gegen den ausführenden Fachbetrieb.

13.Widerrufsrecht für Verbraucher

Bei Fernabsatzverträgen steht Verbrauchern ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB zu. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn die Leistung vor Fristende vollständig erbracht wurde, nachdem der Verbraucher dem ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis vom Erlöschen bestätigt hat.

Vollständige Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular

14.Stornierung, Terminverschiebung

Soweit gesetzlich zulässig gilt für Stornierungen folgender pauschalierter Aufwendungsersatz: bis 7 Kalendertage vor Termin 25 %, bis 3 Kalendertage 50 %, bei weniger als 24 Stunden oder am Einsatztag 80 bis 100 % der Auftragssumme zuzüglich Drittkosten. Der Nachweis geringerer Kosten bleibt vorbehalten. Eine einmalige Verschiebung bis 5 Werktage vor Termin ist kostenfrei, danach erfolgt eine Re-Disposition nach Aufwand.

15.Bild- und Videoaufnahmen, Referenzen

Dokumentation mit Foto oder Video zur Beweis- und Qualitätssicherung ist Bestandteil des Auftrags. Eine Veröffentlichung auf Website oder in sozialen Medien erfolgt ausschließlich mit ausdrücklicher Einwilligung; ein Widerruf ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft möglich. Personenbezogene Daten werden geschwärzt oder verpixelt.

16.Datenschutz, Vertraulichkeit

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO und BDSG. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung dieser Website. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden werden vertraulich behandelt.

Zur Datenschutzerklärung

17.Compliance, Verbote

Illegale Maßnahmen werden nicht durchgeführt, insbesondere keine unzulässige Entsorgung, keine Umgehung des Nachweisverfahrens und keine Asbestarbeiten ohne Zulassung. Bei Verdacht auf Kampfmittel, Kriegswaffen oder Explosivstoffe erfolgt ein sofortiger Abbruch mit Behördenkoordination.

18.Schlüsselverwaltung, Objektsicherung

Übernahme und Rückgabe werden protokolliert. Bei Verlust ist die Haftung auf die erforderlichen Ersatzkosten einer angemessenen Schließanlage begrenzt, gegen Nachweis.

19.Sonstiges

Gerichtsstand
Für Kaufleute Bremen; im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
Rechtswahl
Ausschließlich deutsches Recht; das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Verbraucherstreitbeilegung
Timm & Co. ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Salvatorische Klausel
Unwirksame Bestimmungen werden durch wirksame, wirtschaftlich gleichwertige Regelungen ersetzt; die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
Maklerverbot
Timm & Co. übt keine Maklertätigkeit aus; eine Vermittlung erfolgt ausschließlich an Partner nach § 34c GewO ohne Annahme einer Courtage.

20.Anlagen

Anlage A – AVV-Orientierung (nicht abschließend)

  • 17 01 07: Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik
  • 17 02 01/02/03: Holz, Glas, Kunststoffe
  • 17 02 04*: Holz, Glas, Kunststoffe mit gefährlichen Stoffen
  • 17 03 03*: teer- und PAK-haltige Bitumengemische
  • 17 04: Metalle, gegebenenfalls 17 04 09*
  • 17 05 03*: Boden und Steine mit gefährlichen Stoffen
  • 17 06 01*: Isoliermaterial, das Asbest enthält
  • 17 06 03*: sonstige Isoliermaterialien mit gefährlichen Stoffen, etwa alte KMF
  • 17 06 04: Isoliermaterialien ohne gefährliche Stoffe, etwa neue KMF
  • 17 09 03*: gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit gefährlichen Stoffen
  • 20 03 01: gemischte Siedlungsabfälle
  • 15 01 10*: Verpackungen mit Gefahrstoffresten
  • 16 02 13*: Altgeräte mit gefährlichen Bestandteilen
  • 20 01 21*: Leuchtstofflampen
  • 16 06 01*/02/05*: Batterien und Akkus
  • Kapitel 13: ölhaltige Abfälle

Anlage B – Halteverbotszone und Parken

Einrichtung und Beantragung einer Halteverbotszone übernimmt Timm & Co. auf Wunsch kostenpflichtig. Ohne Halteverbotszone trägt der Kunde Park-, Warte- und Mehrtrageaufwand; Bußgelder und Abschleppkosten bei fehlender Genehmigung gehen zu seinen Lasten.

Anlage C – Hochdruckreinigung: Haftungs- und Untergrundhinweise

  • Vorbestehende Untergrundschäden wie Hohllagen, minderwertige Fugen oder Ausblühungen können sichtbar werden; hierfür besteht keine Haftung.
  • Eine Musterfläche wird empfohlen; ein Verzicht erfolgt auf Risiko des Kunden.
  • Saug- und Ablaufmöglichkeit für Schmutzwasser stellt der Kunde bereit; kontaminierte Schlämme werden gesondert entsorgt.

Anlage D – Einwilligung Foto und Video (Kurzform)

Ich willige ein, dass Timm & Co. Bild- und Videoaufnahmen meiner Räumlichkeiten zur Dokumentation erstellt. Eine Veröffentlichung zu Marketingzwecken erfolgt nur bei gesonderter Einwilligung. Ein Widerruf ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft möglich.

Anlage E – Storno-Staffel (Textbaustein für Angebote)

Storno bis 7 Tage vor Termin 25 %, bis 3 Tage 50 %, unter 24 Stunden 80 bis 100 % der Auftragssumme zuzüglich Drittkosten. Der Nachweis geringerer Kosten bleibt vorbehalten.

21.Glossar

AVV
Abfallverzeichnis-Verordnung
KrWG
Kreislaufwirtschaftsgesetz
GewAbfV
Gewerbeabfallverordnung
NachwV
Nachweisverordnung
TRGS
Technische Regeln für Gefahrstoffe
PAK, PCB, PCP
polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, polychlorierte Biphenyle, Pentachlorphenol
KMF
künstliche Mineralfasern
HVZ
Halteverbotszone
ADR
Gefahrgutrecht Straße
DGUV
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung